Auch Designs zählen zu den gewerblichen Schutzrechten. Das heutige eingetragene Design ersetzt das frühere (nationale) „Geschmacksmuster“ und schützt Designobjekte wie z. B. Produktausgestaltungen, Verpackungen, Möbel etc. Designschutz besteht allerdings nur, wenn sich ein Design erkennbar von bereits existierenden Designs unterscheidet und neu ist.
Ich prüfe deshalb für Sie, ob ein Design als „eingetragenes Design“ schutzfähig ist, kümmere mich um die Anmeldung des Designs in Deutschland, europaweit oder weltweit, unterstütze bei der Lizenzierung Ihrer Designs oder der Lizenzierung von Fremd-Designs und gehe nötigenfalls gegen Personen vor, die Rechte an Ihren Designs verletzen.
Erfahren Sie hier mehr zum Designrecht!
Arbeitgeber können patentfähige Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge der eigenen Arbeitnehmer für sich in Anspruch nehmen. Die rechtliche Grundlage für den Umgang mit technischen Diensterfindungen und die rechtliche Grundlage für den finanziellen Ausgleich, d. h. die Grundlage für eine angemessene Vergütung einer Arbeitnehmererfindung, schafft das Arbeitnehmererfindungsgesetz.
Ich berate Unternehmer und Arbeitnehmer bei Fragen zum Thema Diensterfindungen im Arbeitsverhältnis, kläre über die Pflicht zur Erfindungsmeldung auf, unterstütze mit Gutachten oder vertrete Sie vor einer Schiedsstelle, wenn es z. B. um eine angemessene Vergütung für Arbeitnehmererfindungen geht.
Erfahren Sie hier mehr zum Arbeitnehmererfindungsrecht!
Als Patentanwalt berate ich an der Schnittstelle unterschiedlicher Fachgebiete – an der Schnittstelle zwischen Recht und Technik. Dabei verfüge ich als Patentanwalt über eine abgeschlossene juristische und eine abgeschlossene technische Ausbildung und damit über fundierte juristische Kenntnisse und ein ausgeprägtes technisches Verständnis.
Als gebürtiger Fuldaer berate ich in Fulda und Umgebung kleine und mittelständische Unternehmen aber auch Erfinder in allen Belangen der gewerblichen Schutzrechte bzw. des IP- Recht.
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